- Direktinvestition
- I. Begriff:Form der ⇡ Auslandsinvestition.- 1. Kennzeichen: Kapitalexport durch Wirtschaftssubjekte eines Landes in ein anderes Land mit dem Ziel, dort Immobilien zu erwerben, Betriebsstätten oder Tochterunternehmen zu errichten, ausländische Unternehmen zu erwerben oder sich an ihnen mit einem Anteil zu beteiligen, der einen entscheidenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik gewährleistet.- Gegensatz: ⇡ Portfolio-Investition, die vorrangig der Geldanlage dient.- 2. Entscheidungskriterien: Steuervorteile im Ausland, Abweichungen in den Faktorpreisen und den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, Umgehung von Handelsschranken, Sicherung der Lieferung von Rohstoffen oder Vorprodukten, Erschließung oder Erhaltung von Absatzmärkten (⇡ Kapitalflucht). Absicherung der politischen Risiken durch Garantien für Kapitalanlagen im Ausland (⇡ Investitionsschutzabkommen). Entgegen weitverbreiteter Meinung gibt es für das Unterlaufen von Umweltvorschriften als Motiv als Motiv für D. keine empirischen Beweise. Eine zusammenfassende Erklärung bietet das ⇡ eklektische Paradigma.- Vgl. auch ⇡ internationale Direktinvestitionen, ⇡ Joint Venture, ⇡ Zwischenstaatliches Gemeinschaftsprogramm.II. Wirkungen:1. Mögliche positive Wirkungen für das Empfängerland (v.a. in Entwicklungsländern): (1) Milderung der Kapitalknappheit und dadurch Steigerung der Produktivität bzw. Beschäftigung sonstiger Produktionsfaktoren; (2) Wachstumsbeschleunigung durch Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Investition (externe Investitionsfinanzierung); (3) Entlastung der ⇡ Zahlungsbilanz; (4) Beitrag zur Diversifizierung der Produktionsstruktur; (5) positive Beschäftigungseffekte; (6) Technologietransfer; (7) Induzierung von Investitions- bzw. Produktionsaktivitäten in vor- und nachgelagerten Produktionsstufen.- 2. Mögliche negative Wirkungen für das Empfängerland (bes. in Entwicklungsländern): (1) Verdrängung einheimischer Produzenten; (2) Wohlfahrtsverluste bzw. Einkommenstransfer zu Gunsten der Investoren durch staatliche Vergünstigungen (z.B. unentgeltliche Gewährung von Infrastrukturleistungen, „Schutzrente“ im Weg einer Abschirmung des Marktes durch Importzölle oder subventionierte Inputs und verbilligte Kredite).III. Meldepflicht:Die Statistik über deutsche D. wird von der Deutschen Bundesbank geführt. Sie stützt sich dabei auf Bestandsmeldungen inländischer Unternehmen und Privatpersonen über das „Vermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten“ (deutsche D. im Ausland) sowie über das „Vermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet“ (ausländische D. in Deutschland). Der Umfang der Meldepflicht ergibt sich aus den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung (§ 56a–b AWV). Im Januar 1999 wurde die Meldefreigrenze für Beteiligungen zum Zweck der internationalen Harmonisierung auf 10 Prozent der Anteile am Kapital und der Stimmrechte festgesetzt. Bezogen auf die Bilanzsumme der Investitionsobjekte beträgt die Meldefreigrenze ca 500.000 Euro, für Minderheitsbeteiligungen unter 50 Prozent ca 5 Mio. Euro.IV. Umfang:1. Zuflüsse: Die D. ausländischer Unternehmen erreichten Anfang des Jahres 2002 einen Umfang von 300 Mrd. Euro; das war mehr als doppelt soviel wie Anfang des Jahres 1998 (145,5 Mrd. Euro). Größte Investoren sind Unternehmen aus den USA (56,2 Mrd. Euro), den Niederlanden (54,2 Mrd. Euro) und Luxemburg (49,1 Mrd. Euro). der größte Teil der Investitionen aus dem Ausland ist in den industriellen Bereich geflossen (100 Mrd. Euro oder ein Drittel des gesamten Investitionskapitals).- 2. Abflüsse: Weitaus größer als die ausländischen D. in Deutschland sind die D. deutscher Unternehmen im Ausland. Sie haben Anfang 2002 einen Umfang von 700 Mrd. Euro erreicht. Wichtigstes Zielland für D. sind die USA; dort wurde mit fast 300 Mrd. Euro mehr deutsches Kapital investiert als in den 14 Partnerländern der Europäischen Union (272 Mrd. Euro).- Vgl auch Tabellen „Direktinvestition – Deutsche Direktinvestionen“ und „Direktinvestition – Direktinvestitionsflüsse in ausgewählte Länder und Regionen“.
Lexikon der Economics. 2013.